Datenschutz als Wettbewerbsvorteil: Was macht einen guten Cookie-Consent-Banner aus?

Datenschutz als Wettbewerbsvorteil: Was macht einen guten Cookie-Consent-Banner aus?

Meist lästig, aber ohne gehts nicht.

Sobald man eine Website besucht, erscheint meist sofort der Cookie-Consent-Banner.

Oft wird dieser als lästig und störend wahrgenommen – schließlich möchten die meisten Nutzer:innen einfach nur schnell eine Information auf einer Website nachschauen.

Dabei erfüllt der Cookie-Consent-Banner eine wichtige Funktion: Er informiert die Nutzer:innen über den Einsatz von Cookies und ähnlichen Technologien und gibt ihnen die Möglichkeit, eigenständig über die Nutzung von Webdiensten zu entscheiden.

Möchte ich getrackt werden? Möchte ich, dass Facebook meine Daten erhält? Wohin fließen meine Daten noch?

All diese Informationen sollten Nutzer:innen möglichst unkompliziert einsehen können.

Es wird schnell deutlich: Ein Cookie-Consent-Banner muss aus zwei Perspektiven betrachtet werden:

1) Rechtliche Perspektive

Welche Informationspflicht und Zweckbindung habe ich gegenüber meinen Nutzer:innen, damit ich konform mit der DSGVO und dem TDDDG (vormals TTDSG) bin?

2) User-Experience-Perspektive

Wie kann ich den Consent-Banner möglichst benutzerfreundlich und nahtlos in die User Journey meiner Website integrieren?

Oder — wer über den Tellerrand hinausdenken möchte: Kann ich dieses sensible Thema „Datenschutz“ sogar als Wettbewerbsvorteil und Alleinstellungsmerkmal nutzen? Doch dazu später mehr.

 

Rechtliche Perspektive

Beginnen wir mit einen Ausschnitt aus den rechtlichen Anforderungen.

Ein Cookie-Consent-Banner ist in den meisten Fällen Pflicht. Grundlage hierfür sind die DSGVO sowie das Telekommunikation-Telemedien-Datenschutz-Gesetz (TDDDG).

Das TDDDG (§ 25 ff.) besagt, dass eine Website immer dann eine Einwilligung der Nutzer:innen benötigt, wenn sie lesenden oder schreibenden Zugriff auf ein Endgerät (z.B. Laptop, Tablet oder Smartphone) nimmt.

Damit ist die Einwilligung die „Geburtsstunde“ des Consent-Banners.

Zusätzlich greift die DSGVO, sobald personenbezogene Daten verarbeitet werden. Artikel 6 ff. regelt, wann eine Verarbeitung personenbezogener Daten rechtmäßig ist.

Gerade dieser Artikel ist häufig der Grund, warum einige Webdienste als technisch notwendig deklariert sind und andere eine aktive Einwilligung benötigen.

Zusammengefasst bedeutet das:

Als Website-Betreiber:in muss ich meiner Informationspflicht über die Verarbeitung personenbezogener Daten nachkommen.

Dazu gehört auch, offenzulegen, welcher lesende oder schreibende Zugriff auf dem Endgerät der Nutzer:innen erfolgt und zu welchem Zweck.

Technologien wie Cookies, Pixel, JavaScripts oder Einträge im Local Storage greifen dabei schreibend auf das Endgerät zu.

Lesender Zugriff erfolgt z.B. durch Skripte, die Informationen wie den User Agent, das Betriebssystem oder Tracking-Daten auslesen.

Das klingt zunächst aufwändig, lässt sich jedoch systematisch erfassen und dokumentieren.

Viele Consent-Management-Plattformen (CMP) wie Usercentrics, OneTrust oder Cookiebot bieten entsprechende Tools zur Dokumentation und Einbindung in die Website an.

Wichtig: Dies ist nur ein Ausschnitt und Empfehlung der rechtlichen Anforderungen an einen Cookie-Consent-Banner.

 

User-Experience-Perspektive

Die meisten Nutzer:innen möchten beim Besuch einer Website nicht in rechtliche Details eintauchen — sie möchten die Website einfach nutzen.

Deshalb wird der Consent-Banner oft schnell weggeklickt — und genau hier müssen Website-Betreiber:innen aufpassen:

Die Einwilligungsabfrage muss rechtlich korrekt gestaltet sein:

  • Die Buttons für „Zustimmen“ und „Ablehnen“ müssen gleichwertig sichtbar und erreichbar sein.
  • Eine Einwilligung darf nicht vorausgewählt sein.
  • Idealerweise sind alle Auswahlmöglichkeiten mit maximal zwei Klicks erreichbar.

Ein vertrauenswürdiger Consent-Banner ist zudem übersichtlich, aufgeräumt und verarbeitet nur die unbedingt notwendigen Daten.

Auch das Erscheinungsbild spielt eine Rolle: Empfehlenswert ist die Gestaltung im Corporate Design (CI) des Unternehmens, um ein stimmiges Bild zu vermitteln.

 

Datenschutz als Wettbewerbsvorteil

Wer die rechtlichen Grundlagen korrekt umsetzt, kann sich überlegen, wie Datenschutz als Wettbewerbsvorteil genutzt werden kann.

Beispiele:

  • Eine leicht verständliche Datenschutzerklärung, die auf juristisches Fachchinesisch verzichtet und wirklich erklärt, welche Daten wofür verarbeitet werden. Schon mal überlegt, aus der Datenschutzerklärung eine ansprechende Landingpage zu machen?
  • Eine transparente Kommunikation zum Thema Datenschutz in der gesamten Customer Journey. Jeder Zeit die Möglichkeit zu haben, seine Einstellung anpassen zu können.
  • Eine klare Darstellung des Mehrwerts, den Nutzer:innen durch ihre Einwilligung erhalten — z.B. personalisierte Angebote oder ein verbessertes Produkterlebnis.

Wenn Nutzer:innen merken, dass ein Unternehmen verantwortungsvoll mit ihren Daten umgeht, steigt auch die Bereitschaft, eine Einwilligung zur Datenverarbeitung zu geben.

 

Fazit & Next Steps: Was sollten Website-Betreiber:innen tun?

  1. Zuerst muss die Website rechtlich korrekt aufgebaut sein — sonst drohen Abmahnungen und Bußgelder.
  2. Im nächsten Schritt geht es darum, den Consent-Banner möglichst benutzerfreundlich und nahtlos in die User Journey zu integrieren.
  3. Wer darüber hinaus denkt, kann Datenschutz als Alleinstellungsmerkmal nutzen — und sich damit von vielen Wettbewerbern positiv abheben.

Gerade hier liegt großes Potenzial, das viele Unternehmen bislang ungenutzt lassen.